Verbands- und Bezirkssportgericht

Peter Grefrath
Bezirkssportgericht

Wolfgang Koschei
Bezirksjugendsportgericht &
Verbandsjugendgericht des WDFV Duisburg
Kreissportgericht
Einzelrichter / Kammer
Geschäftsverteilungsplan des Kreissportgerichts (KSG) 12 Gelsenkirchen entsprechend § 22 Abs. 6 RuVO/WDFV

Geschäftsverteilungsplan des Kreissportgerichts (KSG) 12 Gelsenkirchen entsprechend § 22 Abs. 6 RuVO/WDFV
Die Zuständigkeiten der Kreissportgerichte des FLVW ergeben sich aus den §§ 23 RuVO/ WDFV.
Entsprechend § 22 Abs. 6 RuVO/WDFV hat das KSG 12 Gelsenkirchen für das Spieljahr 2018/2019 nachstehenden Geschäftsverteilungsplan verabschiedet.
1. Zusammensetzung
Siegmund Grabosch | VfB Kirchhellen | Vorsitzender |
Peter Bendner | ETuS Bismarck | stellv. Vorsitzender |
Sonja Kuligk | Spvgg. Erle 19 | Beisitzerin |
Andreas Pappert | SuS SB Gladbeck | Beisitzer |
Reiner Grundmann | SC Schaffrath | Beisitzer |
Carsten Deroi | Spvgg. Middeich-Resse | Beisitzer |
Günter Kruszewski | FC Schalke 04 | Beisitzer |
Jörg Schüssler | SpVgg. Middelich-Resse | Beisitzer |
2. Verfahrensart
Das KSG 12 Gelsenkirchen entscheidet grundsätzlich im schriftlichen Verfahren. Das schriftliche Verfahren wird durch einen Einzelrichter geführt. In Fällen besonderer Schwierigkeit oder grundsätzlicher Bedeutung kann das schriftliche Verfahren in Kammerbesetzung geführt werden. Eine mündliche Verhandlung findet nur in Fällen gemäß § 30 Abs. 2 RuVO/WDFV statt. Die Entscheidung über die Verfahrensart ergeht durch unanfechtbaren Beschluss des Vorsitzenden oder des nach diesem Geschäftsverteilungsplan zuständigen Einzelrichters. Entscheidet das Sportgericht durch die Kammer, erfolgt dies in der Besetzung mit einem Vorsitzenden, zwei Beisitzern und einem Protokollführer. In Fällen besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeit kann der Vorsitzende durch begründeten Beschluss entscheiden, mit dem Vorsitzenden, drei Beisitzern und einem Protokollführer zu verhandeln. Bei kurzfristigem Ausfall von Mitgliedern der Kammer ist die Kammer in der Besetzung mit dem Vorsitzenden und einem Beisitzer beschlussfähig, wenn die Beteiligten dem zustimmen.
4.Vertretung der Einzelrichter, des Vorsitzenden und der Kammermitglieder
Bei Verhinderung (z.B. Urlaub, Krankheit), Befangenheit oder Ausschluss des zuständigen Einzelrichters übernimmt der nachfolgende Einzelrichter. Ist der Vorsitzende verhindert, dann führt der ständige Vertreter den Vorsitz. Ist auch dieser verhindert, so übernimmt das Dienstälteste Mitglied des Rechtsorgans den Vorsitz. Von der mündlichen Verhandlung sind diejenigen Mitglieder des Sportgerichtes ausgeschlossen, deren Vereine an dem Verfahren beteiligt sind. Dies gilt auch, wenn der Verein eines Kammermitgliedes einen Vorteil aus einer der ergehenden Entscheidungen erlangt.
3. Zuständigkeit
a) Der Vorsitzende leitet das jeweilige Verfahren entsprechend des Eingangs der Unterlagen an den lt. Geschäftsverteilungsplan zuständigen Einzelrichter weiter.
b) Bei einem Kammerverfahren sind grundsätzlich der Vorsitzende, der zuständige Einzelrichter sowie ein weiteres Mitglied (Beisitzer) des Sportgerichtes anwesend. Ist der Vorsitzende gleichzeitig auch als Einzelrichter tätig, dann wird der Einzelrichter durch ein weiteres Mitglied des Sportgerichtes ersetzt.
Als Einzelrichter des KSG 12 Gelsenkirchen werden folgende Personen eingesetzt und durch den Vorsitzenden die Verfahren nach folgenden Kriterien zugewiesen:
LfdNr. 1 Peter Bendner
LfdNr. 2 Carsten Deroi
LfdNr. 3 Siegmund Grabosch
LfdNr. 4 Reiner Grundmann
LfdNr. 5 Sonja Kuligk
LfdNr. 6 Jörg Schüßler
LfdNr. 7 Peter Bendner
LfdNr. 8 Carsten Deroi
LfdNr. 9 Siegmund Grabosch
LfdNr. 10 Reiner Grundmann
LfdNr. 11 Sonja Kuligk
LfdNr. 12 Jörg Schüßler
und so weiter.
Bei mündlichen Verhandlungen erfolgt der Vorsitz durch den Vorsitzenden seine Vertretung durch den stellv. Vorsitzenden. Die Protokollführung erfolgt durch den stellvertretenden Vorsitzenden bzw. durch einen Beisitzer.
Als Beisitzer werden nach LfdNr. In folgender Reihenfolge eingesetzt:
LfdNr. 1 Carsten Deroi, Reiner Grundmann
LfdNr. 2 Günter Kruszewski, Sonja Kuligk
LfdNr. 3 Andreas Pappert , Jörg Schüßler
LfdNr. 4 Carsten Deroi, Reiner Grundmann
LfdNr. 5 Günter Kruszewski, Sonja Kuligk
LfdNr. 6 Andreas Pappert, Jörg Schüßler
und so weiter.
4.Vertretung der Einzelrichter, des Vorsitzenden und der Kammermitglieder
Bei Verhinderung (z.B. Urlaub, Krankheit), Befangenheit oder Ausschluss des zuständigen Einzelrichters übernimmt der nachfolgende Einzelrichter. Ist der Vorsitzende verhindert, dann führt der ständige Vertreter den Vorsitz. Ist auch dieser verhindert, so übernimmt das Dienstälteste Mitglied des Rechtsorgans den Vorsitz. Von der mündlichen Verhandlung sind diejenigen Mitglieder des Sportgerichtes ausgeschlossen, deren Vereine an dem Verfahren beteiligt sind. Dies gilt auch, wenn der Verein eines Kammermitgliedes einen Vorteil aus einer der ergehenden Entscheidungen erlangt.
5. Verfahrenseinleitung
Die Einleitung eines Sportgerichtsverfahrens erfolgt über das DFBnet-Postfach an den Vorsitzenden. Er leitet das Verfahren an den lt Geschäftsverteilungsplan zuständigen Einzelrichter weiter.
6. Beschluss / Bekanntgabe
Der Geschäftsverteilungsplan für das Spieljahr 2018/2019 wurde durch die Mitglieder des Sportgerichts (siehe Nr. 1) am 09.08.2018 beschlossen und in den Offiziellen Mitteilungen des FLVW (OM Nr. 32 vom 10.08.2018) veröffentlicht. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann der Geschäftsverteilungsplan durch Kammerbeschluss mit Wirkung für die Zukunft geändert werden. Änderungen werden in den Offiziellen Mitteilungen des FLVW bekanntgegeben.
Kreisjugendsportgericht

Geschäftsverteilungsplan des Kreisjugendsportgerichts (KJSG)
12 Gelsenkirchen entsprechend § 22 Abs. 6 RuVO/WDFV
1. | Wolfgang Toman | Adler Ellinghorst | A- und B-Junioren |
2. | |||
3. | Fatma Polat | demnächst | demnächst |
4. | Gabriele Atzl | Union Neustadt | C- und D-Junioren |
5. | Jürgen Gustav | SV Zweckel | E- bis G-Junioren |
6. | Ed Kopacz | SV Horst-Emscher 08 | E- bis G-Junioren |
7. | Ed Kopacz | SV Horst-Emscher 08 | Juniorinnen |
8. | Wolfgang Toman | Adler Ellinghorst | Juniorinnen |

Jürgen Gustav
Jugend-Richter
Eifeler Straße 5
45968 Gladbeck
Tel. 02043 / 3 00 22
Mobil: 0173 28 92 137 (p)
Mobil: 0151 42 47 41 85 (d)
E-Mail:
juergen.gustav@arcor.de
Aus beruflichen Gründen erst ab 19:30 Uhr erreichbar!

Wolfgang Toman
Stellv.
Jugend-Richter
Heringstr. 127
45968 Gladbeck
Tel.: 0178 255 88 05
flvwkreis12junioren
@unitybox.de

Gabriele Atzl
Beisitzerin
Gabelsbergerstraße 10
45879 Gelsenkirchen
Tel. 0209 / 1 48 78 41
E-Mail:
gabrieleatzl@gelsennet.de

Ed Kopacz
Beisitzer
Im Neuen Kamp 5
45899 Gelsenkirchen
Tel.: 0209 / 56 297
Mob.: 0177 / 75 67 229
E-Mail: spielbetrieb@horst08.de

Fatma Polat
Beisitzerin
Emmericher Str. 45
45896 Gelsenkirchen
Mob: 01577 / 4617412
Tel.: 0209 / 88066747
Email: black_eyes_04@icloud.com