Verbands- und Bezirkssportgericht

Peter Grefrath
Bezirkssportgericht

Wolfgang Koschei
Bezirksjugendsportgericht &
Verbandsjugendgericht des WDFV Duisburg
Kreissportgericht
Geschäftsverteilungsplan des Kreissportgerichts (KSG) 12 Gelsenkirchen entsprechend § 22 Abs. 6 RuVO/WDFV für die Saison 2022/23
Die Zuständigkeiten der Kreissportgerichte des FLVW ergeben sich aus den §§ 23 RuVO/ WDFV.
Entsprechend § 22 Abs. 6 RuVO/WDFV hat das KSG 12 Gelsenkirchen für das Spieljahr 2021/2022 nachstehenden Geschäftsverteilungsplan verabschiedet.
1. Zusammensetzung
Siegmund Grabosch – VfB Kirchhellen – Vorsitzender
Wolfgang Toman – SV Horst-Emscher 08 – stellvertr. Vorsitzender
Peter Bendner – ETuS Bismarck – Einzelrichter
Reiner Grundmann – SC Schaffrath – Einzelrichter
Karla Neumann – Eintracht Erle – Einzelrichterin
Christina Preuß – DJK Falke Gelsenkirchen – Einzelrichterin
Jörg Schüssler – Spvgg. Erle 19 – Einzelrichter
Andreas Pappert – SuS Schw. Bl. Gladbeck – Einzelrichter
2. Verfahrensart
Das KSG 12 Gelsenkirchen entscheidet grundsätzlich im schriftlichen Verfahren. Das schriftliche Verfahren wird durch einen Einzelrichter geführt. In Fällen besonderer Schwierigkeit oder grundsätzlicher Bedeutung kann das schriftliche Verfahren in Kammerbesetzung geführt werden. Eine mündliche Verhandlung findet nur in Fällen gemäß § 30 Abs. 2 RuVO/WDFV statt. Die Entscheidung über die Verfahrensart ergeht durch unanfechtbaren Beschluss des Vorsitzenden oder des nach diesem Geschäftsverteilungsplan zuständigen Einzelrichters. Entscheidet das Sportgericht durch die Kammer, erfolgt dies in der Besetzung mit einem Vorsitzenden, zwei Beisitzern und eine bestellte Protokollführerin. In Fällen besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeit kann der Vorsitzende durch begründeten Beschluss entscheiden, mit dem Vorsitzenden, drei Beisitzern und einer Protokollführerin zu verhandeln. Bei kurzfristigem Ausfall von Mitgliedern der Kammer ist die Kammer in der Besetzung mit dem Vorsitzenden und einem Beisitzer beschlussfähig, wenn die Beteiligten dem zustimmen.
3. Zuständigkeit
a) Der Vorsitzende leitet das jeweilige Verfahren entsprechend des Eingangs der Unterlagen an den lt. Geschäftsverteilungsplan zuständigen Einzelrichter weiter.
b) Bei einem Kammerverfahren sind grundsätzlich der Vorsitzende, der zuständige Einzelrichter sowie ein weiteres Mitglied (Beisitzer) des Sportgerichtes anwesend. Ist der Vorsitzende gleichzeitig auch als Einzelrichter tätig, dann wird der Einzelrichter durch ein weiteres Mitglied des Sportgerichtes ersetzt.
Als Einzelrichter des KSG 12 Gelsenkirchen werden folgende Personen eingesetzt und durch den Vorsitzenden die Verfahren nach folgenden Kriterien zugewiesen:
LfdNr. 1 Peter Bendner
LfdNr. 2 Siegmund Grabosch
LfdNr. 3 Reiner Grundmann
LfdNr. 4 Karla Neumann
LfdNr. 5 Christina Preuß
LfdNr. 6 Jörg Schüßler
LfdNr. 7 Andreas Pappert
LfdNr. 8 Wolfgang Toman
LfdNr. 9 Peter Bendner
LfdNr. 10 Siegmund Grabosch
LfdNr. 11 Reiner Grundmann
LfdNr. 12 Karla Neumann
LfdNr. 13 Christina Preuß
LfdNr. 14 Jörg Schüßler
LfdNr. 15 Andreas Pappert
LfdNr. 16 Wolfgang Toman
und so weiter.
Bei mündlichen Verhandlungen erfolgt der Vorsitz durch den Vorsitzenden seine Vertretung durch den stellv. Vorsitzenden. Die Protokollführung erfolgt durch die bestellte Protokollführerin.
Als Beisitzer werden nach LfdNr. In folgender Reihenfolge eingesetzt:
LfdNr. 1 Peter Bendner
LfdNr. 2 Reiner Grundmann
LfdNr. 3 Karla Neumann
LfdNr. 4 Christina Preuß
LfdNr. 5 Jörg Schüßler
LfdNr. 6 Andreas Pappert
Lfdnr: 7 Wolfgang Toman
LfdNr. 8 Peter Bendner
LfdNr. 9 Reiner Grundmann
LfdNr. 10 Karla Neumann
LfdNr. 11 Christina Preuß
LfdNr. 12 Jörg Schüßler
LfdNr. 13 Andreas Pappert
Lfdnr: 14 Wolfgang Toman
und so weiter.
4.Vertretung der Einzelrichter, des Vorsitzenden und der Kammermitglieder
Bei Verhinderung (z.B. Urlaub, Krankheit), Befangenheit oder Ausschluss des zuständigen Einzelrichters übernimmt der nachfolgende Einzelrichter. Ist der Vorsitzende verhindert, dann führt der ständige Vertreter den Vorsitz. Ist auch dieser verhindert, so übernimmt das Dienstälteste Mitglied des Rechtsorgans den Vorsitz. Von der mündlichen Verhandlung sind diejenigen Mitglieder des Sportgerichtes ausgeschlossen, deren Vereine an dem Verfahren beteiligt sind. Dies gilt auch, wenn der Verein eines Kammermitgliedes einen Vorteil aus einer der ergehenden Entscheidungen erlangt.
5. Verfahrenseinleitung
Die Einleitung eines Sportgerichtsverfahrens erfolgt über das DFBnet-Postfach an den Vorsitzenden. Er leitet das Verfahren an den lt. Geschäftsverteilungsplan zuständigen Einzelrichter weiter.
6. Beschluss / Bekanntgabe
Der Geschäftsverteilungsplan für das Spieljahr 2022/2023 wurde durch die Mitglieder des Sportgerichts (siehe Nr. 1) am 14.07.2022 beschlossen und in den Offiziellen Mitteilungen des FLVW (OM Nr. 30 vom 29.07.2022) veröffentlicht. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann der Geschäftsverteilungsplan durch Kammerbeschluss mit Wirkung für die Zukunft geändert werden. Änderungen werden in den Offiziellen Mitteilungen des FLVW bekanntgegeben.